Um eine Lese-Rechtschreibschwäche zu diagnostizieren werden die Eltern zu einer umfangreichen Anamnese, in der sie die individuelle Entwicklung und aktuelle Problematik ihres Kindes schildern können, eingeladen. Zugleich haben die Eltern die Möglichkeit, das Konzept der Einrichtung kennen zu lernen.
Wird nach der Anamnese festgestellt, dass eine Testung sinnvoll ist, kann zunächst ein Intelligenztest gemacht werden. Dieser wird zum einen dazu benötigt, um festzustellen, dass das Kind generell in der aktuellen Beschulung gut aufgehoben ist. Zum anderen gibt der Intelligenztest Aufschluss über die Arbeitsweise, Konzentrationsfähigkeit und über die individuellen Stärken und Schwächen im Bereich der Informationsverarbeitung des Kindes.
Speziell normierte Rechtschreib- uns Lesetests geben einen Überblick über die Intensität der Problematik und somit über die möglichen, sinnvollen Hilfsangebote.
Zugleich ermöglichen solche Tests eine aussagekräftige Analyse, die als Grundlage einer therapeutischen Förderung genutzt werden kann. Von einer Lese-Rechtschreibschwäche geht man aus, wenn die qualitative Normalstichprobe unter einem Prozentrang, der unter 10 % liegt. Die Lese-Rechtschreibleistung ist insbesondere deutlich schlechter als dies nach der allgemeinen Intelligenz zu erwarten ist. Je nach Leidensdruck kann eine Förderung auch ab einen Prozentrang von 20 % sinnvoll sein.
Ergänzt werden diese normierten Tests von Diktaten und Schreibproben aus Schule und Elternhaus.